Standort Liechtenstein

Fondsplatz Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein wurde im Jahre 1719 gegründet und feierte 2019 sein 300 – jähriges Bestehen und stellt heute eine Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Basis dar.

 

Der Fondsplatz Liechtenstein konnte seine Attraktivität trotz schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen in den vergangenen Jahren unter Beweis stellen.

 

Es bietet eine traditionell liberale Wirtschaftsordnung und vor allem durch das schlanke bürgerorientierte Staatswesen eine stabile Rechts- und Sozialordnung. Das Fürstentum Liechtenstein hat als erstes europäisches Land die Richtlinie AIFM-RL (Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds) im Jahre 2013 eingeführt.

 

Zur Attraktivität des Wirtschaftsstandortes tragen insbesondere transparente und berechenbare gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen bei. Da die liechtensteinische Wirtschaft sowohl in den Schweizer wie auch in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingebunden ist, ist das Fürstentum Profiteur von beiden Hemisphären.

Vorteile des Finanzplatzes

  • Hohes Mass an politischer und gesellschaftlicher Kontinuität durch eine stabile Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung.

  • Liberale Wirtschaftspolitik und eigenständige Steuergesetzgebung.

  • Breites Finanzdienstleistungsangebot.

  • Hohe Kapitalkraft der öffentlichen Hand (AAA – Rating).

  • Investoren- und Anlegerschutz ist durch kontinuierliche Kontrolle der staatlichen Aufsichtsbehörden garantiert.

Gesetzesgrundlagen

Am Finanzstandort Liechtenstein sind hauptsächlich folgende Gesetzesgrundlagen, an die EU-Richtlinien angelehnt, implementiert.

Links

Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) :
Unabhängige, integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Unabhängig von der Regierung, ist die FMA ausschliesslich dem liechtensteinischen Landtag (Parlament) gegenüber rechenschaftspflichtig.

 

Liechtensteinischer Anlagefondsverband (LAFV):

Unter Ausschluss jeder geschäftlichen Tätigkeit, fördert er die Entwicklung des Fondsplatzes Liechtenstein und vertritt ebenso die Interessen des liechtensteinischen Anlagefondsgewerbes im In- und Ausland.

 

Liechtensteinischer Bankenverband:

Der Verband vertritt die Interessen der ihm angeschlossenen Banken gegenüber der Regierung, den Behörden, der Öffentlichkeit sowie nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden und koordiniert die gemeinsamen Aktivitäten der Mitgliedsbanken.

 

Liechtensteinische Treuhändervereinigung (THV):

Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr obliegen die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Rechte wie auch die Überwachung der Pflichten des Treuhänderstandes.

 

Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV)

 

Liechtenstenische Gesetze:

Die integrierte Rechtsdatenbank LILEX erlaubt sowohl einfache, als auch komplexe Volltextsuche in der systematischen und der chronologischen Gesetzessammlung des Fürstentums.

 

Staatsgerichtshof Liechtenstein

 

Portal des Fürstentums Liechtenstein / Wirtschaft :

Offizielles Landesportal mit umfassenden Informationen zum Land und seinen Einwohnern.

 

Portal des Fürstenhauses:

Hier können Sie mehr über die Fürstenfamilie von Liechtenstein erfahren.

 

Liechtenstein Tourismus

Allgemeine Informationen zu Liechtenstein, Unterkünften, Veranstaltungen etc.

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